1. Vertragsgegenstand:

Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Nach erhalt der Auftragsbestätigung, jedoch spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatztort oder der Unterschrift des Mietlieferscheines gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die in dem Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte und Materialien.

2. Mietzeit:

Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen bzw. Veranstaltungstagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen des Mietmaterials am Verwendungsort bzw. bei Selbstabholung am Lager mit Übergabe des Materials und Unterschrift des Mietlieferscheins. Die Mietzeit endet mit dem Wiedereintreffen des Materials beim Vermieter. Verzögert sich das Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene und abgesprochene Mietzeit, ist der Vermieter umgehend zu kontaktieren, andernfalls wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag/Veranstaltungstag.

3. Geräte-Sicherung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Veranstaltungszeit sowie darüber hinaus innerhalb der gesamten Mietdauer vor Verlust und Beschädigung zu sichern.

4. Geräte-Versicherung:

Um sich vor den Folgen von Beschädigungen und Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

5. Gebrauch der Mietsache:

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters sowie der Creative Eventz GbR. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege-, und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter jederzeitige Überprüfung und Einsicht der Geräte.

6. Gewährleistung:

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob Fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungshilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen Erfüllungshilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Haftung des Mieters:

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsmäßigen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

8. Lizenzen:

Beim Betreiben von Video- und Audiosystem dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf nur

mitzuverwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt dem Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

9. Rücktritt des Mieters:

Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Mietvertrag zurück, werden dem Mieter 30% des Auftragswertes als pauschaler Schadensersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, so werden 50%, bei weniger als 2 Wochen 75% und bei weniger als einer Woche 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

10. Rechte Dritter:

Der Mieter hat die Geräte allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, dem Vermieter unter Überlassung aller Notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richten.

11. Lieferungen:

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretene Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder bei einem Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung herauszuschieben.

12. Sicherheitsleistung:

Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 200 Euro, ist der Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Materials beim Vermieter, unverzinst zurückgezahlt.

13. Zahlungshinweise:

Der Mietpreis, ist unverzüglich innerhalb des gestzlichen Zeitraumes nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als 2 Wochen berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14. Rückgabe der Mietsache:

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die gemieteten Geräte und Materialien nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Ausnahmen sind nur unter Angabe von bestimmten Gründen oder vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

15. Verspätete Rückgabe:

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiter Schadensersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

16. Schlussbestimmungen:

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile ist das zuständige Amts- bzw. Landgericht, in dessen Bezirken der Vermieter seinen Standort hat, vereinbart. Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt das deutsche Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.

Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.

Preußisch Oldendorf, Januar 2020